Rente in Österreich und Deutschland

Besteuerung der Rente in Österreich und Deutschland

Müssen Österreicher Steuern in Österreich auf Renten aus Deutschland zahlen?

Zum Thema Steuern in Österreich für Rentner / Pensionisten in Österreich, die Rentenansprüche in Deutschland erworben haben, läuft seit dem 23. April 2013 eine Petition im Deutschen Bundestag. Unter der Petition Nummer 41894 hat der Österreichische Seniorenrat eine Petition mit folgendem Inhalt eingereicht:

1.       Der Deutsche Bundestag soll einen Beschluss fassen, dass die rückwirkende Rentenbesteuerung von 2005 bis 2011 für Österreicher, die Renteneinkünfte aus Deutschland beziehen, aufgehoben wird. Das betrifft etwa 150.000 Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich, die Steuern in Österreich an den Fiskus in Deutschland zahlen sollen.

2.       Sollte der Petition vom Bundestag nicht zugestimmt werden und das Finanzamt Neubrandenburg RIA weiterhin rückwirkend zu Steuern in Österreich auf Renteneinkünfte aus Deutschland auffordert, sollen ersatzweise mindestens die Zinsen in Höhe von 6 Prozent auf Ratenzahlungen auf die rückwirkend geltend gemachte Einkommensteuer für Rentner verzichtet werden.

Die Petition ist bisher vom Bundestag noch nicht behandelt worden, sondern befindet sich seit April 2013 in der Prüfung. Die Verschleppung einer Entscheidung zum Thema Steuern in Österreich ist für den Deutschen Bundestag beschämend. Es kann doch in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht sein, dass das Finanzamt Neubrandenburg RIA nicht nur rückwirkend seit dem Jahr 2005 Einkommensteuer auf Renten von Österreichern kassieren will, sondern auch für kleine Rentner einen Verzugszinssatz von 6 Prozent einfordert. Bisher gab es immer wieder Hinweise darauf, dass das Finanzamt Neubrandenburg RIA die steuerpflichtigen Rentner nicht einmal rechtzeitig über die Änderungen im Alterseinkünftegesetz informiert haben soll. Man darf gespannt sein, wann sich der neue Bundestag mit diesem Thema endlich befasst und vor allem, zu welcher Entscheidung man gelangt. Ein Zinsverzicht wäre eine Mindestforderung.

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Rentner in Österreich

Volksanwaltschaft informiert Rentner in Österreich über Steuer von Deutschland

Die Volksanwaltschaft ist eine Institution in Österreich, die die Aufgabe hat, Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern in Österreich aufzunehmen und im Auftrag der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung in Österreich zu kontrollieren. Alle Bürger in Österreich können sich an die Volksanwaltschaft wenden, wenn sie der Meinung sind, dass sie von einer Behörde nicht korrekt behandelt wurden. Seit der Änderung des Alterseinkünftegesetzes in Deutschland bekommt die Volksanwaltschaft wegen der Steuern in Österreich, die Pensionistinnen und Pensionisten aus Österreich an den deutschen Fiskus bezahlen sollen, allerdings immer mehr Beschwerden. Die Gesetzesänderung betrifft alle Rentnerinnen und Rentner in Österreich, die neben einer österreichischen Pension auch eine Rente aus Deutschland beziehen.

Österreichische Rentner zahlen Steuern in Österreich und in Deutschland!

Rentnerinnen und Rentner in Österreich, die aus einer Beschäftigung in Deutschland eine Altersrente beziehen, müssen Steuern in Österreich und Steuern in Deutschland bezahlen. Darüber hat die Volksanwaltschaft Pensionisten in Österreich informiert. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Betroffene einen Antrag beim Finanzamt Neubrandenburg RIA auf „unbeschränkte Steuerpflicht“ stellen müssen, damit sie einen steuerfreien Grundbetrag geltend machen können. Da sich Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich mit dem Steuerrecht in Deutschland nicht auskennen können, hat die Volksanwaltschaft angeregt, dass die österreichische Finanzverwaltung die erforderlichen Bestätigungen für den Einkommensnachweis ausstellen sollte, um diesen beim Finanzamt Neubrandenburg RIA vorlegen zu können. Außerdem fordert die Volksverwaltung das deutsche Bundesministerium für Finanzen auf, verständliche Informationen zur Doppelbesteuerung in Österreich auf der Homepage zu veröffentlichen.

Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich, die Steuern in Österreich und Steuern in Deutschland bezahlen sollen, sind allerdings gut beraten sich bei einem Steuerexperten für die Rentenbesteuerung Rat einzuholen.

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Steuern in Österreich belasten nachbarschaftliche Beziehungen!

Deutsche Rentenbesteuerung in Österreich

Die Steuern in Österreich, die Österreicher, die einmal in Deutschland gearbeitet haben und eine Altersrente aus Deutschland beziehen, bezahlen müssen, regen die Gemüter in der Alpenrepublik heftig auf. Die Post vom Finanzamt Neubrandenburg RIA ist der Presse in unserem Nachbarland, wie auch der Politik ein Dorn im Auge. Auch das österreichische Finanzministerium hat sich inzwischen zu diesem Thema geäußert und ein Sprecher sagte im Österreichischen Rundfunk, dass es einzigartig in der europäischen Steuergeschichte ist, dass ein Land die Staatsbürger eines anderen Landes plötzlich und nachträglich besteuere und die Steuernachzahlungen Jahre später massiv einfordert. Diese Rentenbesteuerung trifft viele Senioren in Österreich hart, denn die Pensionisten in Österreich konnten sich auf die teils hohen Steuernachzahlungen nicht rechtzeitig einstellen. Auch die Tatsache, dass das Finanzamt Neubrandenburg RIA, das für die Auslandsrentner aus Deutschland und damit auch für die Pensionisten in Österreich mit einem Rentenanspruch in Deutschland zuständig ist, die Aufforderungen zur Einkommensteuer erst kurz vor der Verjährungsfrist versendet hatte, ist in Österreich auf harte Kritik gestoßen.

Der deutsche Fiskus treibt Steuern in Österreich von Österreichern ein!

Das Finanzministerium in Wien sprach von einer „unglücklichen Aktion“ der deutschen Nachbarn. Auch die Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) hat sich um diesen Fall bereits gekümmert und hatte bereits vor einigen Monaten einen Brief an den deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in dieser Sache geschrieben.

Die Steuern in Österreich für Renten aus Deutschland kann man möglicherweise reduzieren!

Alle Österreicher, die eine Pension aus Deutschland beziehen und vom Finanzamt Neubrandenburg RIA zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung Rentner aufgefordert werden oder überhöht erscheinende Steuerbescheide erhalten, sollten sich an einen Experten für die Rentenbesteuerung wenden, der sich mit dem Steuerrecht in Deutschland bestens auskennt. Es besteht in vielen Fällen die Hoffnung, dass die Einkommensteuer-Nachzahlung für Rentner mindestens reduziert oder sogar ganz als erledigt betrachtet werden kann.

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der Post vom Finanzamt bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

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Rückwirkende Rentenbesteuerung !

Rückwirkende Rentenbesteuerung jetzt auch für Österreicher!

Die Steuern in Österreich für Österreicher, die einmal in Deutschland gearbeitet haben und eine Rente aus Deutschland bekommen, werden vom Finanzamt Neubrandenburg RIA eingefordert – rückwirkende Rentenbesteuerung. Das Finanzamt Neubrandenburg RIA ist bekanntermaßen auch für die deutschen Auslandsrentner zuständig. Entgegen der Meinung, die der Österreichische Seniorenrat im Namen der Pensionisten in Österreich vertritt, widersprach das Finanzamt Neubrandenburg RIA und erklärte, dass die Bezieher von Renten aus Deutschland angeblich seit Jahren informiert worden sind. Die betreffenden Rentner in Österreich haben die Mitteilungen über Steuern in Österreich für Renten aus Deutschland offenbar nicht gelesen oder nicht verstanden.

Rentner in Österreich brauchen Hilfe von Steuerexperten für Rentner!

Die Steuern in Österreich auf deutsche Renten können in vielen Fällen reduziert oder sogar ganz aus der Welt geschafft werden. Um das zu erreichen, brauchen Pensionisten in Österreich, wie man die Rentner dort nennt, dringend eine Beratung durch einen Steuerfachmann für Rentner.

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der Post vom Finanzamt bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

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Deutsche Rentenbesteuerung in Österreich – Österreichischer Seniorenrat ist empört

Gegenteilige Meldungen zu den Steuern in Österreich

Die Steuern für österreichische Staatsbürger, die einmal in Deutschland gearbeitet haben, haben zu unterschiedliche Meinungen in der öffentlichen Diskussion geführt. Die Rentenbesteuerung von Österreichern hat u.a. den Österreichischen Seniorenrat beschäftigt, der in einer Pressemitteilung verlautbaren ließ, dass es für Pensionisten in Österreich nicht zumutbar sei, sich mit dem deutschen Steuerrecht zu beschäftigen. Es wurde die Meinung vertreten, dass man die Rentner in Österreich rechtzeitig über die neuen Rahmenbedingungen im Alterseinkünftegesetz hätte informieren müssen, damit sich die Bürger auf die Steuernachzahlungen auf Renten frühzeitig durch Vorsorge hätten einstellen können.

Kurz vor der Verjährungsfrist wären die Rentner in Österreich aber erst vor vollendete Tatsachen gestellt worden, was nach Auffassung des Österreichischen Seniorenrats gegen den Vertrauensschutz verstößt. Etwa 150.000 Rentner in Österreich würden jetzt durch das Finanzamt Neubrandenburg RIA zur Einkommensteuererklärung Rentner in Österreich herangezogen und würden zu Steuernachzahlungen zwischen 5 Euro und mehreren Tausend Euro seit dem Jahr 2005 aufgefordert.

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Rentenbesteuerung Österreich – deutscher Fiskus kassiert

Deutscher Fiskus kassiert Steuern in Österreich von Österreichern

Rentnerinnen und Rentner in Österreich, die früher einmal in Deutschland gearbeitet haben und Rente aus Deutschland beziehen, werden mit Steuern auf Renten – Rentenbesteuerung – vom deutschen Finanzamt überrascht.

In Österreich regen sich viele Menschen über den deutschen Fiskus auf, der Steuern in Österreich von Rentnern in Österreich fordert. Die Rentenbesteuerung in Österreich betrifft nach den bisher bekannt gewordenen Veröffentlichungen etwa 150.000 Rentnerinnen oder Rentner in Österreich, die auf die Rente aus Deutschland jetzt Einkommensteuer bezahlen müssen. Aus dem Finanzministerium in Österreich konnte man böse Kommentare lesen, die eine Rentenbesteuerung in Österreich für österreichische Rentner als einzigartigen Vorfall in der europäischen Steuergeschichte bezeichneten. Die Rentnerinnen und Rentner in Österreich, die in Deutschland gearbeitet haben und Rente aus Deutschland beziehen werden mit kräftigen Nachzahlungen belegt, denn auch sie fallen unter die Änderungen im Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005.

Rentner in Österreich brauchen einen Experten für die Rentenbesteuerung!

Die Rentnerinnen und Rentner in Österreich, die jetzt Steuern in Österreich an das Finanzamt in Deutschland zahlen sollen, wurden offenbar nicht einmal rechtzeitig von den Steuerbehörden in Deutschland informiert.

Die Pensionisten, wie man die Rentner in Österreich nennt, werden jetzt zu Steuernachzahlungen verdonnert, an die sie bisher nicht gedacht haben, denn als Österreicher kümmert man sich in der Regel nicht um Änderungen im deutschen Steuerrecht. Wer als Rentner in Österreich jetzt zu Einkommensteuer auf Rente in Deutschland herangezogen werden soll, sollte sich schnell an einen Steuerfachmann für Rentner wenden, der sich mit der Rentenbesteuerung bestens auskennt. Vielleicht kann man mit Hilfe eines Steuerexperten die Steuer in Österreich auf die Rente reduzieren oder sogar völlig vom Tisch bringen.

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Steuererklärung Rentner – Befreiung bei der Rentenbesteuerung?

Die Rentenbesteuerung in Österreich für deutsche Auslandsrentner !

In allen Ländern, mit denen Deutschland ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat, ist das Finanzamt Neubrandenburg RIA zunächst für die Einkommensteuer Rentner zuständig. Zu diesen Ländern gehört auch Österreich. Dem deutschen Fiskus steht demnach die Rentenbesteuerung für Ruhegelder aus der gesetzlichen Sozialversicherung nach Artikel 18 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zu. In Umsetzung dieser Regelung fordert das für Auslandsrentner zuständige Finanzamt Neubrandenburg RIA die Rentnerinnen und Rentner mit einem Wohnsitz im Ausland zur Abgabe einer Steuererklärung Rentner auf. Es soll dabei festgestellt werden, ob die Auslandsrentner im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht Einkommensteuer bezahlen müssen. Wer als Auslandsrentner mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, sollte allerdings einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, damit der Grundfreibetrag in Anrechnung kommt. Genauere Informationen sollte sich jeder Auslandsrentner von einem Steuerfachmann für die Rentenbesteuerung einholen.

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Deutsche Rentenbesteuerung in Österreich

Die deutsche Rentenbesteuerung in Österreich für Rentner nach dem Alterseinkünftegesetz

Auch viele Rentnerinnen und Rentner, die ihren Wohnsitz in Österreich haben – aber der deutschen Rentenbesteuerung unterliegen – , wunderten sich, als sie Post vom Finanzamt Neubrandenburg RIA bekommen haben. Falls die Post vom Finanzamt Neubrandenburg noch nicht angekommen sein sollte, wird sie aber auf jeden Fall noch kommen. Deutsche Auslandsrentner werden damit aufgefordert eine Einkommensteuer als Rentner abzugeben – und das mindestens rückwirkend für sieben Jahre. Rentnerinnen und Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 ins Ausland ausgewandert sind und die Steuergesetzgebung für Rentner in den letzten Jahren nicht beobachtet haben, sind oft verwundert, denn ihnen ist manchmal die Tatsache nicht bekannt, dass sich durch die Änderung im Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 die Rentenbesteuerung grundlegend neu geregelt wurde. Renteneinkünfte und andere vergleichbare Einkunftsarten werden seit dieser Gesetzesänderung stufenweise bis zum Jahr 2040 zu 100% der Einkommensteuer unterliegen. Das bedeutet, dass die Besteuerung des Ertragsanteils ausläuft und es immer mehr Rentnerinnen und Rentner geben wird, die Steuer auf Rente zahlen müssen.

Fallbeispiel: http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/steuerberatung-deutscher-rentner-%C3%B6sterreich-%E2%80%93-residenz-%C3%B6sterreich.html

Rentenbesteuerung bei Kapitalerträgen

Rente, Besteuerung und Zinsen

Mit dem Thema Rentenbesteuerung sollten sich alle Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre befassen. Das Thema Einkommensteuer für Rentner ist allerdings nicht immer für jeden Empfänger von Alterseinkünften ganz einfach zu verstehen. Es gibt für jede Rentnerin, jeden Rentner und jeden Pensionsempfänger Freibeträge und Entlastungsmöglichkeiten von der Steuer oder die Steuerlast kann durch einen Experten für die Rentenbesteuerung sogar bis auf null reduziert werden.

Der steuerfreie Anteil an der Rente wird durch das Alterseinkünftegesetz geregelt, das seit dem Jahr 2005 die Rentenbesteuerung grundsätzlich verändert hat. Von dem zu versteuernden Anteil an der Rente können die Werbungskostenpauschale und die Krankenversicherungsbeiträge in Abzug gebracht werden. Der verbleibende Rest der Jahresrente wird zu den Kapitalerträgen addiert und die Summe wird im Rahmen der Rentenbesteuerung zur Einkommensteuer veranlagt.

Was können Rentner mit Kapitalerträgen von der Steuer absetzen?

Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner Kapitalerträge als Zusatzeinkommen zur Altersrente oder einer vergleichbaren Altersversorgung hat, werden sie der Jahresrente nach Abzug der o.g. Positionen zugeschlagen. In der Regel ist es so, dass die Mehrzahl der Sparer und Anleger Freistellungsaufträge an Sparkassen und Banken geben, damit von den Kapitalerträgen nicht die Abgeltungssteuer durch die Geldinstitute abgezogen wird. Die Freistellungsaufträge dürfen allerdings nur bis zur Höhe des Sparerfreibetrags erteilt werden. Bei Rentnerinnen und Rentnern ist es vielfach (wie auch bei Geringverdienern) so, dass ihr Steuersatz geringer ist, als der Steuersatz der Abgeltungssteuer, die mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer direkt von den Kreditinstituten an den Fiskus abgeführt wird. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, trotz erteilter Freistellungsaufträge und bereits gezahlter Abgeltungssteuer die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung Rentner anzugeben und eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt zu beantragen. Bevor die Kapitalerträge für das Jahreseinkommen unter die Rentenbesteuerung fallen, können auch Rentner den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen und dazu die Kosten, die durch den Kapitalertrag entstanden sind. Abzugsfähig sind beispielsweise Depotgebühren oder Kosten für eine Anlageberatung, wenn diese höher sind, als der Werbungskostenpauschbetrag Rentner.

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Rentenbesteuerung Deutschland – Rentner mit Mieteinnahmen

Wie sieht die Rentenbesteuerung aus, wenn der Rentner selbständig ist oder Mieteinnahmen hat ?

Wenn ein Rentner neben der Altersrente einen Nebenjob als Selbstständiger bzw. Freiberufler ausübt, gilt das gleiche Prinzip. Er muss eine Überschussrechnung machen, in der die Ausgaben von den Einnahmen aus der Selbstständigkeit abgezogen werden und der verbleibende Rest wird zum steuerpflichtigen Rentenanteil addiert.

Bei der Rentenbesteuerung für Rentner mit Mieteinahmen, können die Werbungskosten für die Mieteinnahmen von der eingenommenen Jahresmiete in Abzug gebracht werden und der Restbetrag wird wie zuvor beschrieben zum steuerpflichtigen Rentenanteil hinzugerechnet. Für alle Beispiele gilt, dass steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner zur Sicherheit einen Steuerfachmann für Rentner konsultieren sollten, damit sie nicht zu viel Steuern auf Renteneinkünfte bezahlen.

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