Rentenbesteuerung von Altersrente
Die Steuer auf Renten, die sogenannte Rentenbesteuerung, betrifft von Jahr zu Jahr mehr Rentner, denn der steuerpflichtige Anteil der Rente wird jährlich um zwei Prozent angehoben, bis er die Besteuerung der vollen Rente erfasst.
Die Freibeträge sind gering und es werden immer mehr Rentner von der Rentenbesteuerung betroffen sein.
Aus diesem Grund sollte sich jeder Rentner und jede Rentnerin rechtzeitig mit dem Thema Steuer auf Rente befassen. Die Gesetze zur Einkommensteuer sind in Deutschland so umfangreich, wie in keinem anderen Land und auch die Komplexität der Rentenbesteuerung ist mit der Einkommensteuer für Erwerbstätige gleichgesetzt.
Wenn man dann noch Auslandsrentner ist und seinen wohlverdienten Ruhestand in der Sonne verbringt, wird die Sache noch komplizierter. Die Rentner im Ausland bekommen die Aufforderung zur Einkommensteuererklärung Rentner übrigens vom Finanzamt Neubrandenburg.
Für die Steuer auf Rente braucht jeder Rentner und jede Rentnerin fachkundige Hilfe von einem Experten für Rentenbesteuerung.
Hilfe finden Sie auch hier:
www.facebook.com/steuerkanzlei.reum?ref=hl
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