Die deutsche Rentenbesteuerung in Österreich für Rentner nach dem Alterseinkünftegesetz
Auch viele Rentnerinnen und Rentner, die ihren Wohnsitz in Österreich haben – aber der deutschen Rentenbesteuerung unterliegen – , wunderten sich, als sie Post vom Finanzamt Neubrandenburg RIA bekommen haben. Falls die Post vom Finanzamt Neubrandenburg noch nicht angekommen sein sollte, wird sie aber auf jeden Fall noch kommen. Deutsche Auslandsrentner werden damit aufgefordert eine Einkommensteuer als Rentner abzugeben – und das mindestens rückwirkend für sieben Jahre. Rentnerinnen und Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 ins Ausland ausgewandert sind und die Steuergesetzgebung für Rentner in den letzten Jahren nicht beobachtet haben, sind oft verwundert, denn ihnen ist manchmal die Tatsache nicht bekannt, dass sich durch die Änderung im Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 die Rentenbesteuerung grundlegend neu geregelt wurde. Renteneinkünfte und andere vergleichbare Einkunftsarten werden seit dieser Gesetzesänderung stufenweise bis zum Jahr 2040 zu 100% der Einkommensteuer unterliegen. Das bedeutet, dass die Besteuerung des Ertragsanteils ausläuft und es immer mehr Rentnerinnen und Rentner geben wird, die Steuer auf Rente zahlen müssen.
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