Rente in Österreich und Deutschland

Besteuerung der Rente in Österreich und Deutschland

Müssen Österreicher Steuern in Österreich auf Renten aus Deutschland zahlen?

Zum Thema Steuern in Österreich für Rentner / Pensionisten in Österreich, die Rentenansprüche in Deutschland erworben haben, läuft seit dem 23. April 2013 eine Petition im Deutschen Bundestag. Unter der Petition Nummer 41894 hat der Österreichische Seniorenrat eine Petition mit folgendem Inhalt eingereicht:

1.       Der Deutsche Bundestag soll einen Beschluss fassen, dass die rückwirkende Rentenbesteuerung von 2005 bis 2011 für Österreicher, die Renteneinkünfte aus Deutschland beziehen, aufgehoben wird. Das betrifft etwa 150.000 Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich, die Steuern in Österreich an den Fiskus in Deutschland zahlen sollen.

2.       Sollte der Petition vom Bundestag nicht zugestimmt werden und das Finanzamt Neubrandenburg RIA weiterhin rückwirkend zu Steuern in Österreich auf Renteneinkünfte aus Deutschland auffordert, sollen ersatzweise mindestens die Zinsen in Höhe von 6 Prozent auf Ratenzahlungen auf die rückwirkend geltend gemachte Einkommensteuer für Rentner verzichtet werden.

Die Petition ist bisher vom Bundestag noch nicht behandelt worden, sondern befindet sich seit April 2013 in der Prüfung. Die Verschleppung einer Entscheidung zum Thema Steuern in Österreich ist für den Deutschen Bundestag beschämend. Es kann doch in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht sein, dass das Finanzamt Neubrandenburg RIA nicht nur rückwirkend seit dem Jahr 2005 Einkommensteuer auf Renten von Österreichern kassieren will, sondern auch für kleine Rentner einen Verzugszinssatz von 6 Prozent einfordert. Bisher gab es immer wieder Hinweise darauf, dass das Finanzamt Neubrandenburg RIA die steuerpflichtigen Rentner nicht einmal rechtzeitig über die Änderungen im Alterseinkünftegesetz informiert haben soll. Man darf gespannt sein, wann sich der neue Bundestag mit diesem Thema endlich befasst und vor allem, zu welcher Entscheidung man gelangt. Ein Zinsverzicht wäre eine Mindestforderung.

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