Das Finanzamt Neubrandenburg RIA bittet Auslandsrentner zur Kasse!

Rentenbesteuerung durch das Finanzamt Neubrandenburg Ria

Versteuerung der Rente – Finanzamt Neubrandenburg Ria

Zentral ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg für Auslandsrentner zuständig. Es sollen etwa 1,6 bis 1,7 Millionen Rentner sein, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und sich ihre deutsche Altersrente und andere Arten der Altersversorgung dorthin überweisen lassen. Die Besteuerung von Renten erfolgt nach dem Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1.1.2005 gültig ist. Dieses Gesetz behandelt die Rentenbesteuerung und es fallen auch andere Altersvorsorgebezüge unter diese Regelungen. Die Zuständigkeit wurde auf das Finanzamt Neubrandenburg konzentriert, das die Auslandsrentner zur Einkommensteuererklärung auffordert und die Bezieher der Alterseinkünfte zur Kasse bittet. Wenn Post vom Finanzamt Neubrandenburg kommt, sind die Entspannung und die Idylle in der neuen Umgebung für viele Rentner am Altersruhesitz oft vorbei, denn es können empfindliche Steuernachzahlungen auf die Senioren zukommen.

Finanzamt Neubrandenburg und die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen arbeiten zusammen!

Das Finanzamt Neubrandenburg prüft flächendeckend alle im Ausland lebenden Rentenempfänger und Empfänger von anderen Alterseinkünften im Hinblick auf ihre Steuerpflicht in Deutschland. Dabei arbeitet das Finanzamt Neubrandenburg mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg zusammen, die seit 2005 alle Informationen von Renten- und Pensionskassen, wie auch von Versorgungswerken und Lebensversicherern sammelt. Diese Zulagenstelle führt die Zahlungen der gesetzlichen und privaten Altersversorgungen für jeden Ruheständler zusammen und stellt diese Unterlagen dem Finanzamt Neubrandenburg, das für die Altersrenten zuständig ist, zur Verfügung. Die Mitarbeiter beim Finanzamt Neubrandenburg konnten bei der Prüfung feststellen, dass nur sehr wenige Rentner im Ausland ihrer Steuerpflicht bisher nachgekommen sind.

Lassen Sie von uns kostenlos den Steuerbescheid vom Finanzamt Neubrandenburg überprüfen!

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Steuerbescheide anfechtbar sind und erhebliche Steuerzahlungen eingespart werden können, wenn die Berechnungen von einem Experten für Auslandsrenten überprüft werden. Deshalb ist es nur jedem steuerpflichtigen Rentner im Ausland zu empfehlen, einen Steuer-Profi für Auslandsrenten mit der Prüfung des Steuerbescheids zu beauftragen.

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de/finanzamt-neubrandenburg-versendet-steuerbescheide-die-dominikanische-republik.html

 

 

 

 

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