Steuerbescheide Einspruchsfrist und Zuständigkeit hinsichtlich der Steuererklärung Rentner

Die Zuständigkeit bez. der Steuererklärung für Auslandsrentner liegt beim Finanzamt Neubrandenburg RIA!

Das Finanzamt Neubrandenburg ist grundsätzlich für alle Steuererklärungen Rentner und Pensionäre zuständig, die ausschließlich Renteneinkünfte haben, die im Einkommensteuergesetz (EStG) § 49 Absatz 1 Nummer 7 und/oder Nummer 10 definiert sind. Sollten Auslandsrentner oder Auslandspensionäre eine Aufforderung vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen, muss die Einkommensteuererklärung Rentner und Pensionäre aber in jedem Fall abgegeben werden; auch wenn die Rentner und Pensionäre ausschließlich in einem der vorgenannten Länder ihren Wohnsitz haben. Das Finanzamt Neubrandenburg RIA wird nach Abgabe der Steuerklärung Rentner feststellen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Wohnsitzland des Rentners oder Pensionärs besteht und ob und falls ja, in welcher Höhe eine Steuerschuld vorhanden ist.

Jeder Rentner oder Pensionär sollte sicher gehen und einen Steuerfachmann für Rentner konsultieren.

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