Steuererklärung für Rentner in Deutschland sind bei Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht notwendig
Vorauszuschicken ist, dass das Finanzamt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung Rentner verlangen kann und Rentnerinnen, der Rentner oder Pensionäre dieser Aufforderung in jedem Fall nachkommen müssen. Nach derzeitig geltender Rechtslage müssen Rentner für folgende Länder keine Einkommensteuererklärung Rentner abgeben, weil es ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen gibt, welches dies nicht zulässt:
Armenien, Aserbeidschan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Ecuador, Estland, Griechenland, Indien, Iran, Island, Japan, Kuwait, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mauritius, Moldau, Mongolei, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Spanien, Sri-Lanka, Tschechien, Tunesien, Turkmenistan, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.
Diese Aufstellung kann sich natürlich immer ändern, wenn in dem für das Land geltenden Doppelbesteuerungsabkommen neue Vereinbarungen getroffen werden.