Unbeschränkte Steuerpflicht und Grundfreibetrag für Auslandsrentner
Das Steuerrecht in Deutschland gehört zu den kompliziertesten Steuergesetzgebungen in der Welt. Das gilt nicht nur für die Besteuerung von Unternehmen und die vielen Ausnahmetatbestände, die für einen Laien im Steuerrecht undurchschaubar sind, sondern sogar auch für die Steuererklärung eines Rentners. So ist es beispielsweise für viele Auslandsrentner besser, wenn sie auf ihre beschränkte Steuerpflicht verzichten und einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Die Gründe dafür zu nennen, sind an dieser Stelle zu umfangreich, aber es hat etwas damit zu tun, dass die unbeschränkte Steuerpflicht Rentner voraussetzt, dass 90 Prozent der Einkünfte der deutschen Besteuerung unterliegen, also ausländische Renten oder Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen im Ausland geringer sind, als der geltende Grundfreibetrag. Auch zum Grundfreibetrag der Rentner gibt es Ausnahmen, wenn es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Rentners „angemessen“ ist. Der halbe Freibetrag Rentner gilt z.B. für Auslandsrentner, die ihren Wohnsitz in Polen oder Rumänien haben.
Jeder Rentner und Pensionär sollte dringend einen Steuerexperten für Rentner fragen!
Diese kleinen Beispiele zeigen, wie kompliziert die Steuererklärung Rentner ist, wenn die Rentner mit Wohnsitz im Ausland zur Abgabe einer Einkommensteuer Rentner durch das Finanzamt Neubrandenburg RIA aufgefordert werden. Als Auslandsrentner oder Auslandspensionär fragen Sie unbedingt einen Experten für Auslandsrentner!
https://www.facebook.com/steuerkanzlei.reum
Tagged: Steuererklärung Rentner