Steuererklärung Rentner Ausland – Vor der Steuer auf Rente sind Sie auch im Ausland nicht sicher!

Steuererklärung Rentner im Ausland

Rentner, die im Ausland leben und eine Steuererklärung Rentner abgeben müssen, nennt man steuerrechtlich Auslandsrentner.

Diese Auslandsrentner vermuteten zum Teil, dass sie vor der Rentenbesteuerung im Ausland sicher sind. Viele davon haben aber bereits Post vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen und wissen daher, dass auch die Rente im Ausland nicht vor der Rentenbesteuerung schützt.

Das Finanzamt Neubrandenburg ist für die Auslandsrentner zuständig. Die Meinung, dass man im Ausland vor dem Finanzamt Neubrandenburg sicher ist, sollten alle Rentner im Ausland sofort vergessen. Wenn Einkünfte aus Deutschland ins Ausland überwiesen werden, hat der Fiskus die Finger im Spiel und das Finanzamt hat sogar die Möglichkeit die Steuerforderungen durch Pfändung der Rente durchzusetzen.

 

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