Die Rentenbesteuerung in Österreich für deutsche Auslandsrentner !
In allen Ländern, mit denen Deutschland ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat, ist das Finanzamt Neubrandenburg RIA zunächst für die Einkommensteuer Rentner zuständig. Zu diesen Ländern gehört auch Österreich. Dem deutschen Fiskus steht demnach die Rentenbesteuerung für Ruhegelder aus der gesetzlichen Sozialversicherung nach Artikel 18 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zu. In Umsetzung dieser Regelung fordert das für Auslandsrentner zuständige Finanzamt Neubrandenburg RIA die Rentnerinnen und Rentner mit einem Wohnsitz im Ausland zur Abgabe einer Steuererklärung Rentner auf. Es soll dabei festgestellt werden, ob die Auslandsrentner im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht Einkommensteuer bezahlen müssen. Wer als Auslandsrentner mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, sollte allerdings einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, damit der Grundfreibetrag in Anrechnung kommt. Genauere Informationen sollte sich jeder Auslandsrentner von einem Steuerfachmann für die Rentenbesteuerung einholen.
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