Steuererklärung Rentner bis 2004
Im Rahmen der Steuergesetze für Steuererklärung Rentner, die bis zum Jahr 2004 gültig waren, gab es nur steuerpflichtige Rentner, die neben der Rente auch Einkommensanteile aus Vermietungen und Verpachtungen hatten. Das ist seit dem Alterseinkünftegesetz anders. Der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht sich seit dem Jahr 2005 ständig und wird bis 2040 die gesamte Rente betreffen. Von etwa 3,3 Millionen Rentnern müssen nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums durch die Steuererklärung Rentner ca. 1,3 Millionen Rentner mehr Steuern zahlen, als das bisher der Fall war.
Steuererklärung Rentner ab 2005
Das sind die Rentenanteile, die versteuert werden müssen:
- · vor 2006 50 % zu versteuernder Anteil von der Rente
- · 2006 52 % zu versteuernder Anteil von der Rente
- · 2007 54 % zu versteuernder Anteil von der Rente
- · 2008 56 % zu versteuernder Anteil von der Rente
- · 2009 58 % zu versteuernder Anteil von der Rente
- · 2010 60 % zu versteuernder Anteil von der Rente
- · 2011 62 % zu versteuernder Anteil von der Rente
- · 2012 64 % zu versteuernder Anteil von der Rente
- · 2013 66 % zu versteuernder Anteil von der Rente
In jedem Jahr steigt die Steuerlast der Rentner weiter, bis am Ende 100 % der Rente zu versteuern sind.
Tagged: Steuererklärung Rentner